Ferien-Vereinbarung

Ayla’s Wuffrudel übernimmt während der vereinbarten Zeit die Obhut des auf Seite 2 genannten Hundes. Der Hund muss gechipt, gegen Flöhe und Zecken behandelt und geimpft sein. Der Halter verpflichtet sich, mögliche Tierarztkosten für seinen Hund zu übernehmen.

Das Futter ist mitzubringen, da durch Änderungen in der Ernährung Komplikationen für den Hund entstehen können.

Die Hunde werden hier gefüttert, falls der Hund zu Hause gefüttert wird, MUSS es spätestens 2 Stunden vor der Übergabe sein. (Bei Ankunft sind die Hunde sehr aufgeregt und gehen meistens mit auf den nächsten Spaziergang und bei vorhergehender Fütterung besteht das Risiko einer Magendrehung!)

Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Für allfällige Umstände (Deckung der Hündin, Raufereien zwischen den Rüden) muss der Besitzer aufkommen.

An Sonntagen werden keine Hunde angenommen und nur zwischen 18.00-20.00 abgegeben. Samstag ist 18:00 späteste Abholzeit, werktags 20:00.

Es ist ausreichend Futter und der Heimtierpass mitzubringen. Falls vorhanden Geschirr.
Näpfe müssen nicht mitgebracht werden, es hat genug da.

Decken und Bettchen dürfen mitgebracht werden, es besteht jedoch die Gefahr von Beschädigung durch andere Hunde. Empfohlen wird ein altes Frottetuch zu Hause auf das Bettchen zu legen und mitzubringen.

 

Der Hund ist umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundebesitzer abzuholen. Sollte der Hund 7 Tage nach dem vereinbarten Datum nicht abgeholt sein, ist die Hundepension Aylas Wuffrudel berechtigt, den Hund in einem Tierheim nach eigener Wahl abzugeben. Alle damit im Zusammenhang stehende Kosten trägt der Hundehalter.

 

Bricht der Hundebesitzer während der Pensionszeit den Vertrag ab, besteht dennoch die Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Der An- und Abreisetag wird branchenüblich als voller Pensionstag verrechnet.

 

Hinweis zur Veröffentlichung von Bild und Filmmaterial:
Es können Bild- und Filmaufnahmen entstehen, auf denen Ihr Hund zu erkennen ist. Sollte eine Veröffentlichung des eigenen Hundes auf Film- oder Bildmaterial nicht erwünscht sein, ist dies auf dem Vertrag zu vermerken oder uns in schriftlicher Form mitzuteilen.